Begriffsbestimmungen
Die Doppik bringt viele Begriffe mit, die es in der Kameralistik bisher nicht gab oder dort einer anderen Bedeutung unterlagen. Hier finden Sie Erläuterungen zu einer Vielzahl von Begriffen.
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A
Abschlussbuchungen
Die beim Jahresabschluss, zum Abschluss der Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sowie zur Aufstellung der Bilanz für das abgelaufene Haushaltsjahr noch erforderlichen Buchungen, ausgenommen die Buchungen von Einzahlungen und Auszahlungen von Dritten oder an Dritte einschließlich der Sondervermögen mit Sonderrechnung.
Abschreibungen
Betrag, der bei abnutzbaren Vermögensgegenständen die eingetretenen Wertminderungen erfasst und als Aufwand angesetzt wird.
Aufwendungen
Zahlungs- und nicht zahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres.
Ausgaben
Ausgaben vermindern – durch eine Auszahlung, einen Forderungsabgang oder durch das Entstehen einer Verbindlichkeit – das Geldvermögen.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallende Erträge und Aufwendungen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerung, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind, zum Beispiel ungewöhnlich hohe Spenden, Schenkungen, Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Schadensereignissen.
Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
Aufwendungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) verfügbar sind.
B
Basiskapital
Die sich in der Bilanz ergebende Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Vermögensgrundstock, Stiftungskapital, Substanzerhaltungskapital, soweit nicht Teil des Vermögensgrundstocks, Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite der Bilanz.
Baumaßnahmen
Neu-, Erweiterungs- und Umbauten sowie die Instandsetzung von Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen (Unterhaltungsaufwendungen) dienen.
Bilanz
Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag.
C
D
Debitor
Debitor ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für einen Schuldner aus Lieferungen und Leistungen.
Deckungsfähigkeit
a) Einseitige Deckungsfähigkeit: Eingesparte Aufwendungen bzw. Auszahlungen der deckungsverpflichteten Stelle ermächtigen die deckungsberechtigte Stelle zu Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen. Umgekehrt ist dies allerdings nicht möglich.
b) Gegenseitige Deckungsfähigkeit: Innerhalb eines Haushaltsbereichs können Aufwendungs- und Auszahlungsansätze wechselseitig in Anspruch genommen werden.
c) Unechte Deckungsfähigkeit: Zweckgebundene Mehrerträge können für eine oder mehrere deckungsberechtigte Stellen desselben Zwecks verwendet werden.
E
Eigenkapital
Die Größe des Eigenkapitals entspricht der Summe aller Vermögenswerte (Aktivseite der Bilanz) vermindert um die Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten.
Einnahmen
Einnahmen erhöhen, durch eine Einzahlung, einen Forderungszugang oder einen Verbindlichkeitenabgang, das Geldvermögen.
Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung werden die realisierten Erträge und Aufwendung innerhalb einer Rechnungsperiode erfasst. Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung von kaufmännisch geführten Unternehmen, die nach dem HGB bilanzieren.
Erlöse
Erlöse sind definiert als die Einnahmen, die man für Produkte und Leistungen die im Rahmen der typischen betrieblichen Tätigkeit erbracht wurden, erhält (= betriebsbedingter Ertrag). Kosten und Erlöse sind für die Kosten- und Leistungsrechnung maßgebend und zeigen saldiert das Ergebnis nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
Erträge
Zahlungs- und nicht zahlungswirksamer Wertezuwachs von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenzuwachs) eines Haushaltsjahres.
F
Fehlbetrag
Unterschiedsbetrag, um den die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder im Jahresabschluss der Ergebnisrechnung höher sind als die ordentlichen und außerordentlichen Erträge.
Finanzmittel
Finanzmittel umfassen die Bilanzpositionen Wertpapiere des Umlaufvermögens und Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die realisierten Zahlungsströme (d.h. die tatsächlich getätigten Ein- und Auszahlungen) innerhalb eines Rechnungsjahres erfasst. Kaufmännische Unternehmen die nach dem HGB bilanzieren, finden diese als Kapitalflussrechnung wieder.
Finanzvermögen
Das Finanzvermögen umfasst die Bilanzposition Finanzanlagen des Anlagevermögens sowie die Bilanzpositionen Forderungen, Wertpapiere und Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks des Umlaufvermögens.
Forderungen
Zahlungsverpflichtungen eines Dritten gegenüber einer kirchlichen Körperschaft oder Stiftung.
G
Geringwertige bewegliche Sachanlagen
Im Rahmen der Bewertung des Vermögens sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Haushaltsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand abzusetzen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Gut den im Einkommensteuergesetz festgelegten Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht übersteigen.
H
Hauptbuch
Das Hauptbuch umfasst sämtliche Geschäftsvorfälle, die in Ergebnis-, Finanz- und Bilanzkonten nach sachlichen Gesichtspunkten erfasst werden. Die Grundlage für Buchungen im Hauptbuch stellt der Sachkontenrahmen dar.
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs sowie des Aufwands, der für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben voraussichtlich notwendig ist. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan kann für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, erstellt werden.
Haushaltsvermerke
Einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke, Wegfall- und Umwandlungsvermerke).
I
Innere Darlehen
Vorübergehende Inanspruchnahme von Teilen des Umlaufvermögens, einschließlich von Finanzmitteln des Vermögensgrundstocks oder von Sondervermögen als Deckungsmittel im Finanzhaushalt.
Interne Leistungsverrechnung
Ist eine Form der Kostenverrechnung, bei welcher Leistungen durch ihre jeweilige Leistungsart (Bezugsgröße) charakterisiert und in dem Sinne gleichförmig sind, dass die abgegebene Leistung über eine Leistungsmenge gemessen werden kann. Die verrechneten Kosten ergeben sich aus dem Produkt von Leistungsmenge und Kostensatz. Die verrechneten Kosten werden auf der leistenden Kostenstelle entlastet und auf den empfangenden Kostenstellen belastet.
Inventarverzeichnis
Das Inventarverzeichnis ist ein detailliertes Verzeichnis in Tabellenform mit allen an einem bestimmten Stichtag im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenständen und Schulden.
Investitionen
Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens (Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen einschließlich aktivierter Eigenleistungen, ohne geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Finanzanlagen), das der langfristigen Aufgabenerfüllung dient.
Investitionsförderungsmaßnahmen
Zuweisungen, Zuschüsse, Darlehen und Ausleihungen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung.
J
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens oder einer Körperschaft fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung
2. der Finanzrechnung und
3. der Bilanz.
K
Kapitalfreisetzungseffekt
Langfristig führt ein ausgeglichener Ergebnishaushalt zu einer Liquiditätsfreisetzung im Finanzhaushalt in Höhe des Teils der zahlungsunwirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen), welche die zahlungsunwirksamen Erträge (z.B. Auflösung von Rückstellungen) übersteigen. Man bezeichnet dies als Kapitalfreisetzungseffekt.
Kosten
Unter Kosten versteht man den in Geld bewerteten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen in einer Periode (Ressourcenverbrauch), der zur Leistungserstellung notwendig ist (= betriebsbedingter Werteverzehr). Kosten und Erlöse sind für die Kosten- und Leistungsrechnung maßgebend und zeigen saldiert das Ergebnis nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
Kreditkarten
Kartensysteme der Kreditkartenunternehmen, die Zahlungen in Form von Zahlungsanweisungen ermöglichen, bei denen der verfügte Wert erst verzögert mit einem individuell vereinbarten Zahlungsziel (in der Regel vier Wochen) vom Konto des Karteninhabers eingezogen wird.
Kreditor
Ein Kreditor ist im deutschen Rechnungswesen der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Man nennt ihn Kreditor, weil er als Lieferant oder Dienstleister die Risiken eines Kreditgebers übernimmt.
Kostenstelle
Eine Kostenstelle ist ein rechnungstechnisch abgegrenzter Bereich, in dem Kosten anfallen.
Kostenträger
Ein Kostenträger ist ein zielgerichtetes und abgegrenztes kirchliches Vorhaben, mit einer unmittelbaren Zuordnung von Aufgaben und Ressourcen, der über mehrere Haushaltsjahre andauern und angelegt sein kann.
L
Leistungsbereiche
Die kirchlichen Leistungen werden einheitlich zu Leistungsbereichen zusammengefasst, die als direkte Leistung gegenüber den Gemeindegliedern, anderen kirchlichen Körperschaften, Stiftungen, Werken, Einrichtungen oder Dritten erbracht werden.
M
N
Nebenbuch
Nebenbücher dienen dazu, die Aussagekraft bestimmter Hauptbücher durch weitere Informationen zu erhöhen. Zu gängigen Nebenbüchern zählen unter anderem: die Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und die Anlagebuchhaltung.
Niederschlagung
Befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst (aber mit buchmäßiger Bereinigung).
O
Ordentliche Erträge und Aufwendungen
Erträge und Aufwendungen, die innerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, soweit sie nicht den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen zuzuordnen sind.
P
Q
R
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzpositionen, die der zeitlichen Rechnungsabgrenzung dienen:
a) Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind auf der Aktivseite auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten).
b) Einnahmen vor dem Abschlussstichtag sind auf der Passivseite auszuweisen, wenn sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (passiver Rechnungsabgrenzungsposten).
Reinvestitionsmittel
Reinvestitionsmittel sind durch den Kapitalfreisetzungseffekt frei gewordene liquide Mittel, die zweckentsprechend zur Finanzierung von wertsteigernden Maßnahmen und Ersatzinvestitionen vorgehalten werden. Sie werden während der Nutzungsdauer in Höhe der Abschreibung abzüglich der anteilig aufgelösten Sonderposten gebunden. Die zweckentsprechende Bindung erfolgt in der Planung durch den nachrichtlichen Ausweis im Finanzhaushalt und im Abschluss sowohl durch den nachrichtlichen Ausweis in den Finanzrechnung als auch im Anhang zur Bilanz (in der Liquiditätsübersicht).
Rücklagen
Bestandteil des Eigenkapitals, die aus Überschüssen des Ergebnishaushalts gebildet werden.
Rückstellungen
Rückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für ihre Bildung entfallen ist.
S
Schulden
Rückzahlungsverpflichtungen (Verbindlichkeiten) gegenüber Kreditinstituten sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten.
Sonderhaushaltsplan
Ein Sonderhaushaltsplan ist für Sondervermögen, das vom Haushaltsplan abzugrenzen ist, aufzustellen. Eine Verbindung von Haushaltsplan und Sonderhaushaltsplan ist nur durch Zuführungen und Ablieferungen gegeben.
Sonderkassen
Selbstständige Kassen der Wirtschaftsbetriebe, Einrichtungen, Stiftungen und sonstigen Sondervermögen, für die getrennte Rechnungen geführt werden.
Sonderposten
a) aktivische Sonderposten: Geleistete Investitionszuschüsse an Dritte. Diese werden entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst.
b) passivische Sonderposten: Erhaltene Investitionszuweisungen und Beiträge Dritter für auf der Aktivseite ausgewiesenes Anlagevermögen. Diese werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer (analog zu den Abschreibungen) aufgelöst.
Sondervermögen
Rechtlich unselbständige Vermögensteile, die für die Erfüllung bestimmter Zwecke abgesondert sind.
Stundung
Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs oder mehrerer Teile davon (Ratenzahlung).
Substanzerhaltungskapital
Beim Substanzerhaltungskapital handelt es sich um eine Passivposition in der Bilanz, welche zum Ausgleich des Ergebnishaushalts bei werterhaltenden Maßnahmen dienen soll. Die Zuführung zum Substanzerhaltungskapital erfolgt mit Ende der Nutzungsdauer für alle Gebäude aufwandswirksam in Höhe der Reinvestitionsmittel. Die Bindung der Reinvestitionsmittel wird hiermit bei allen Gebäuden durch die Bildung des Substanzerhaltungskapitals abgelöst.
Um die werterhaltenden Maßnahmen finanzieren zu können, erfolgt eine zweckentsprechende Bindung liquider Mittel - analog zu den Reinvestitionsmitteln - durch den nachrichtlichen Ausweis im Finanzhaushalt, in der Finanzrechnung und im Anhang zur Bilanz (in der Liquiditätsübersicht).
T
U
Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
Aufwendungen oder Auszahlungen, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) übersteigen.
Überschuss
Unterschiedsbetrag, um den die ordentlichen und außerordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt oder im Jahresabschluss der Ergebnisrechnung die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen übersteigen.
V
Vermögensgrundstock
Das Vermögen, das in seinem Bestand erhalten werden soll, um mit seinem Ertrag oder durch seine Nutzung zur Deckung des allgemeinen Bedarfs beizutragen, wird als Vermögensgrundstock dargestellt.
Verpflichtungsermächtigung
Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Ermächtigung durch die die Verwaltung die Legitimation erhält, Verpflichtungen zu Lasten von folgenden Haushaltsjahren einzugehen. Verpflichtungsermächtigungen können in der Kirchlichen Doppik konsumtiv und investiv dargestellt werden.
Vorbücher
Bücher, in denen zur Entlastung für Journal und Sachbuch Erträge und Aufwendungen gesammelt werden können, die dann in einer Summe übertragen werden.
Vortragsbuch
Für das nach der Haushaltsordnung vorgeschriebene Vortragsbuch wird mit dem Programm „VoBu“ ein landeskirchenweit einheitlicher Standard zur Verfügung gestellt. Dadurch soll den Kirchenpflegerinnen und Kirchenpflegern vor Ort eine wesentliche Unterstützung bei der Aufnahme Ihrer Daten ermöglicht werden. Im Download wird das Benutzerhandbuch zur Verfügung gestellt. Das EDV-Programm „VoBu“ kann über die kirchlichen Verwaltungsstellen bezogen werden. Dienstleistungsportal
W
Wirtschaftsplan
Ein Wirtschaftsplan ist für Wirtschaftsbetriebe aufzustellen, wenn ein Wirtschaften nach den Bestimmungen der HHO und dem Haushaltsplan nicht zweckmäßig ist. Für Wirtschaftsbetriebe sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach dem HGB anzuwenden. In Ergänzung finden die Grundsätze der HHO Anwendung.
Wertsteigernde Maßnahmen
Bewirken bei einem bereits vorhandenen Vermögensgegenstand eine Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus. Insbesondere erfolgt dies durch Modernisierungen und Sanierungen, sodass der Vermögensgegenstand insgesamt einem höheren Standard als zuvor entspricht. Der Gebrauchswert im Ganzen wird erhöht. Wertsteigernde Maßnahmen sind zu aktivieren.
XYZ
Zahlungsmittel
Bargeld, Schecks, Wechsel sowie Zahlungen mittels elektronischer Geldbörse, Debitkarte, Kreditkarte.
Zahlungsverkehr
a) unbare Zahlungen: Die - auch mittels Debitkarten oder Kreditkarten elektronisch bewirkten - Überweisungen und Einzahlungen auf ein Konto der Kasse oder Sonderkasse bei einem Kreditinstitut und entsprechende Überweisungen und Auszahlungen von einem solchen Konto sowie die Übersendung von Schecks und Wechseln.
b) Barzahlungen: Die Übergabe oder Übersendung von Bargeld; als Barzahlung gilt auch die Übergabe von Schecks sowie von Wechseln und das Bezahlen mittels elektronischer Geldbörse.
Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen
Erträge oder Einzahlungen, die durch Haushaltsvermerk auf die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränkt sind oder deren Zweckbindung sich aus ihrer Herkunft oder der Natur der Erträge oder Einzahlungen zwingend ergibt.
Zuschreibung
Erhöhung des Wertansatzes eines Vermögensgegenstandes im Vergleich zum Wert in der vorhergehenden Bilanz.
Zuschuss
Bei einem Zuschuss handelt es sich um Zahlungen an und von Stellen und Personen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, d. h. selbstständige diakonische Rechtsträger oder nichtkirchliche Stellen.
Zuweisung
Bei einer Zuweisung handelt es sich um die Übertragung von Mitteln innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.