Ein wichtiges Ziel des neuen kirchlichen Finanzwesens ist die stärker inhaltliche Ausrichtung der Finanzen im Haushalt durch die Einführung eines Haushaltsbuches. Es ist nach kirchlichen Handlungsfeldern oder nach Organisationseinheiten gegliedert und enthält zusätzlich zu den zugehörigen Finanzzahlen weitere Angaben zu den Zielen der Handlungsfelder/Organisationseinheiten sowie Indikatoren für deren Erreichungsgrad.
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
GENERATIONENGERECHTES RECHNUNGSWESEN
Die Kommunale Doppik
Die Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen sind vom Landtag am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen und 2013 angepasst worden.